Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz
Jugendschutzgesetz Stand-1-1-2009.pdf
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Kinder und Jugendliche an Karneval schützen

Januar/Februar 2010.

Aufmerksam geworden sind wir durch einen Artikel in der lokalen Wochenendzeitung "Super Sonntag", der die Problematik des Konsums von Alkohol durch Minderjährige besonders während der "tollen Tage" thematisiert.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns für eine Kontrolle und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes speziell auf unseren Veranstaltungen stark machen.


Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen ist ein brisantes und aktuelles Thema in Presse, Funk und Fernsehen. Da unserem Verein auch Jugendliche beitreten dürfen, ist es dem Vorstand als Vereinsführung ein wichtiges Anliegen, auf die gültige Gesetzeslage hinzuweisen.


In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

(1) Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten an Kinder und Jugendliche,

(2) andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.


Der Absatz (2) gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden (..)

(Auszug aus dem Jugenschutzgesetz)


Es ist uns wichtig, auf die Gefahren des Alkoholkonsums aufmerksam zu machen. So sind wir und jeder Erwachsene im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Verbot aufgefordert, bei Missbrauch von Alkoholika einzugreifen.


Mit freundlicher Genehmigung der Pressestelle der Kreisverwaltung Mayen Koblenz haben wir die Möglichkeit, den in der "Super Sonntag" - Zeitung veröffentlichten Artikel auf unserer Homepage einzustellen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!



Hinweis der Pressestelle der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Hinweis+der+Pressestelle+MYK.pdf
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